Die Sandana GmbH vermittelt ausschliesslich Finanzsanierungen, keine Kredite.

 

Passgenaue Lösungen für Sie.

Eine Lösung für alle kann es nicht geben. Denn die Gründe für Schulden sind so individuell, wie es die Lösungen sein sollten. Deshalb stellen wir uns ganz auf Sie und Ihre spezielle Schuldensituation ein. So bekommen wir eine Lösung, die Sie nachhaltig aus Ihren Schulden bringt.

Individuelle Beratung für Ihre Situation.

Nur, wer genau hinsieht und auch jeden Stein umdreht, kann genau verstehen, wo die Probleme liegen und wie man in die Lage kommt sie zu lösen. Deshalb nehmen wir uns bei der Sandana GmbH auch so viel Zeit für Sie und die Beratung zu Ihrer Schuldensituation.

Ein Netzwerk geprüfter Erfahrung.

Ihre Lösung finden wir in unserem bewährten Netzwerk erfahrener Anbieter von Finanzsanierungen. Damit dies auch in gewohnter Qualität so bleibt, überprüfen wir unsere Partner regelmässig. 

Kosten, Ablauf und Ihre Rechte bei Sandana

Sandana vermittelt Finanzsanierungen. Eine Finanzsanierung ist kein Kredit: Es wird kein Geld ausgezahlt. Ziel ist eine geordnete Regulierung bestehender Schulden über einen Zahlungsplan, den ein Sanierungsunternehmen mit Ihren Gläubigern verhandelt. Auf dieser Seite finden Sie die Kosten, den Ablauf und Ihre Rechte im Überblick.

Was kostet die Vermittlung durch Sandana?

Die Vermittlungsgebühr beträgt zwischen 2,5 % und 9,5 % der angefragten Schuldsumme. Die Gebühr wird bei Vertragsabschluss fällig, also mit Annahme des Angebots. Die genaue Höhe steht in Ihrem individuellen Angebot, bevor Sie unterschreiben.

Die Kosten der Finanzsanierung selbst legt das Sanierungsunternehmen in seinem eigenen Vertrag offen. Auch diese Kosten richten sich prozentual nach der Schuldsumme und werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen.

Wie läuft die Finanzsanierung ab?

  1. Anfrage: Sie nennen Ihre Schuldsumme, Ihre Gläubiger und Ihre finanzielle Situation.
  2. Angebot: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit der konkreten Vermittlungsgebühr.
  3. Vermittlungsvertrag: Mit Annahme des Angebots wird die Vermittlungsgebühr fällig.
  4. Sanierungsvertrag: Sie schließen einen eigenen Vertrag mit dem vermittelten Sanierungsunternehmen.
  5. Durchführung: Das Sanierungsunternehmen erstellt den Zahlungsplan, verhandelt mit den Gläubigern und verteilt Ihre Raten.

Was passiert, wenn Gläubiger den Plan ablehnen?

Gläubiger sind nicht verpflichtet, einer Ratenvereinbarung oder einem Teilverzicht zuzustimmen. Lehnt ein Gläubiger ab, bleibt seine Forderung bestehen. Laufende Vollstreckungs-, Betreibungs- oder Gerichtsverfahren werden durch eine Finanzsanierung nicht gestoppt. Welche Kosten in diesem Fall geschuldet bleiben, regelt der jeweilige Vertrag.

Ihre Rechte

Kunden in der EU (Deutschland, Österreich) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. In der Schweiz besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht; maßgeblich ist der Vertrag. Kündigungsfristen und -folgen stehen im Vermittlungs- und im Sanierungsvertrag. Ihre Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet; Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Bei Fragen oder Beschwerden erreichen Sie uns über die im Impressum genannten Kontaktdaten.

Unabhängige und kostenlose Alternativen

Bevor Sie einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, können Sie sich kostenlos beraten lassen: in Deutschland bei den Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentralen und Wohlfahrtsverbände, in der Schweiz bei den Beratungsstellen des Dachverbands Schuldenberatung Schweiz (schulden.ch). Diese Stellen verhandeln ebenfalls mit Gläubigern und begleiten auf Wunsch ein gerichtliches Entschuldungsverfahren.

Häufige Fragen

Bekomme ich Geld ausgezahlt? Nein. Eine Finanzsanierung ist kein Kredit.

Werden meine Schulden geringer? Nur, wenn ein Gläubiger einem Verzicht zustimmt. Darauf gibt es keinen Anspruch.

Wovon hängt die Vermittlungsgebühr ab? Von der angefragten Schuldsumme; der Prozentsatz steht in Ihrem Angebot.

Gibt es zwei Verträge? Ja: den Vermittlungsvertrag mit Sandana und den Sanierungsvertrag mit dem Sanierungsunternehmen.

Stoppt die Finanzsanierung Mahnungen oder Pfändungen? Nein. Behörden- und Gerichtsverfahren laufen unabhängig davon weiter.

Unser Angebot in Kürze:

Lassen Sie sich von Ihren Schulden nicht aus der Fassung bringen oder erdrücken. Geben Sie sich trotz Ihrer Schwierigkeiten nicht mit 08/15-Lösungen oder halbseidenen Angeboten zufrieden. Mit der Sandana GmbH an Ihrer Seite profitieren Sie von starken Angeboten für Ihre individuelle Finanzsanierung. Wir bieten Ihnen eine individualisierte Beratung zur optimalen Nutzung Ihrer persöhnlichen Vorteile einer Finanzsanierung. Und da wir keinen Bank sind, benötigen wir dazu auch keinen Bonitätsnachweis.

Endlich raus aus den Schulden! Einfach, schnell und nachhaltig.